- universitätseigen
- uni|ver|si|täts|ei|gen <Adj.>: der Universität gehörend: -es Gelände.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
-eigen — ei|gen [ai̮gn̩] <adjektivisches Suffixoid>: 1. dem im Basiswort Genannten – in der Regel einer Institution o. Ä. – (als Besitz) gehörend: bundeseigen; firmeneigen; gewerkschaftseigen; landeseigen; universitätseigen; volkseigen; werkseigen.… … Universal-Lexikon
-eigen — ei·gen im Adj, begrenzt produktiv; zu jemandem / etwas (meist einer Institution) gehörig; betriebseigen <ein Kurheim>, firmeneigen <ein Fahrzeug>, staatseigen <ein Betrieb>, universitätseigen <eine Druckerei> … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache